Ganz klar JA! Die geplante Windenergieanlage Enercon E115 3MW fängt an, ab einer Windgeschwindigkeit von 2 Meter in der Sekunde Strom zu produzieren. Messungen haben ergeben, dass beim geplanten Standort eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 4.3 m/s herrschen. Gerade aber im Winter, wenn die Windkraft ganz wichtig ist wegen Strommangel, verzeichnen wir massiv höhere Windgeschwindigkeiten.
Fakt ist, dass die Windkraftanlage während 70-80% der gesamten Jahreszeit Strom produziert.
Die 1/10 Tagen beziehen sich auf die Vollbetriebsstunden. Dieser Indikator wird berechnet, indem die Gesamtproduktion der Anlage übers Jahr angeschaut wird und verglichen wird, wieviel die Anlage produzieren würde, wenn sie ununterbrochen auf voller Leistung läuft.
Würde man dieselbe Argumentation dieser Aussage anwenden für Solar auf Dächern, dürften wir auch nicht auf Sonnenenergie setzen. Solarpanels auf Dächern produzieren im Schnitt 900-1000 Vollbetriebsstunden (Auslastung 10% oder 1 von 10 Tagen). Auch die Laufwasserkraft produziert im Schnitt die Hälfte seiner Vollastmöglichkeit und ist entsprechend auch nicht immer voll ausgelastet.
Die Anlage ist rentabel. Ansonsten würden die Energieversorgungsunternehmen nicht in dieses Projekt investieren. Die Anlage produziert während 70-80% der gesamten Jahreszeit Strom. Insbesondere im Winter, wenn wir Strommangel haben.
Zum Vergleich: auch die effizienteste Photovoltaikanlage der Welt kann nur zu 50% der Zeit Strom produzieren. Die anderen 50% der Zeit ist es dunkel und die Sonne scheint nicht.
Das ist ein einfaches Argument: bei mir nicht, sondern bei den anderen, dort ist es besser. Die Verluste bei der Stromübertragung aus den Alpen nach Muttenz sind ausserdem viel höher als die Verluste der Stromübertragung einer Anlage in Muttenz für Muttenz. Der Strom soll dort generiert werden, wo er verbraucht wird.
Weder auf Bundesebene, noch auf Ebene des Kantons Basel-Landschaft gibt es einen gesetzlichen Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und dem Siedlungsgebiet. Der Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden und Siedlungen bemisst sich insbesondere über die Anforderungen der Lärmschutzverordnung und weiteren strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Lärmschutzverordnung muss jederzeit eingehalten werden.
Im Jura existieren Anlagen mit deutlich kleineren Abständen als 500 m, z.B.:
Saint-Brais (JU): ca. 300 m
Le Peuchapatte (JU): ca. 400 m
Entscheidend ist die Lärmbelastung bei den Empfangsorten im Siedlungsgebiet. Beispiel für die FHNW, welche sich in ca. 350 m Entfernung befindet. Dort beträgt die durchschnittliche Lärmbelastung verursacht durch die Windenergieanlage ca. 41 dB am Tag und in der Nacht. Der Grenzwert (Planungswert) liegt bei 55 dB am Tag und 45 dB in der Nacht.
Zum Vergleich eine Auflistung der weiteren Lärmbelastung bei der FHNW:
– durch die SBB am Tag: 78.5-17=61.5 dB
– durch die SBB in der Nacht: 72.1-17=55.1 dB
– durch die Autobahn am Tag: 94 – 27 =67 dB
– durch die Autobahn in der Nacht: 88 – 27 = 61 dB
Hinweis:
Wenn die Differenz zwischen 2 Lärmquellen grösser als 10 dB ist, so bleibt die Summe beider Quellen gleich hoch wie die lautere Quelle alleine (logarithmische Dezibel-Skala) und die leisere Lärmquelle, also die Windkraftanlage ist somit nicht hörbar.
Gemäss Mark Brink vom Bundesamt für Umwelt sind diese Sorgen angesichts des heutigen Wissenstandes unbegründet: «Es gibt keinerlei wissenschaftliche Hinweise, dass Infraschall schädlich sein könnte.» Auch das Meer, das Wetter oder der Verkehr würden Infraschall erzeugen. «Der vom Windrad produzierte Infraschall ist nicht grösser», erklärt Mark Brink, vom Bundesamt für Umwelt.
(Zitat aus Basel jetzt)
Die maximale Dauer des Schattenwurfs von 30 Stunden pro Jahr wird nur in Arbeitsplatzzonen und Zonen für öffentliche Nutzungen sowie im Hardwald überschritten.
Eine moderne Windenergieanlage ist mit einem Eiserkennungssystem ausgerüstet, welches die Anlage bei kritischen Wetterbedingungen abstellt. Der Eiswurf ist damit verhindert.
Die maximale Höhe des Rotorblatts der Windenergieanlage liegt bei 200 m über Boden. Da die Anlage in der Ebene steht, kann sie nicht von überall in der Agglomeration Basel gesehen werden.
Das höchste Bauwerk in der Agglomeration Basel ist der Fernsehturm auf der Chrischona. Er ist 250 m hoch und weil er auf einem Hügel steht auch von überall sichtbar. Der Roche-Turm Bau 2 misst 205 Meter.
Gemäss Aussagen der Investorin Primeo Energie wirft das Projekt Profit ab. Joachim Krebs, Leiter der Unternehmenskommunikation der Primeo Energie wurde im Newskanal Basel jetzt folgendermassen zitiert: «Ein Kraftwerksprojekt zu realisieren, das nicht rentabel ist, kann sich ein Unternehmen, das im Wettbewerb steht, nicht leisten.»
Die Windenergieanlage kostet die Muttenzer Steuerzahler:in keinen Franken! Das Projekte ist komplett fremdfinanziert. Abgesichert sind sowohl der Aufbau, der Betrieb sowie der Rückbau.
Der Unterhalt für die Zufahrtswege und die Sicherstellung der Erschliessung liegt in der Verantwortung des Betreibers, also Primeo Energie, welcher auch die Kosten dafür tragen wird. Für die Gemeinde Muttenz entstehen dadurch keine Kosten.
Die Landeigentümer der Turbinenstandorte können marktübliche Pachtzahlungen erwarten. Ein Windpark unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von anderen Anlagen für erneuerbare Energien.
Wie heute bereits für alle anderen neuen Kraftwerke für erneuerbare Energie (Kleinwasserkraft, Photovoltaik, Biomasse usw.) verfügt auch das Windkraftprojekt Muttenz über eine Zusage für KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) des Bundes. Unter der KEV, eine Investition für die Umsetzung der Energiestrategie, wird die Windenergieanlage Muttenz durch den Bund für die produzierte Energie entschädigt. Diese Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre. In diesem Sinne unterscheidet sich ein Windpark nicht von anderen Anlagen für erneuerbare Energien.
Die Ökobilanz von Schweizer Windanlagen ist unschlagbar. Auch an Lagen, wo nicht Vollwind herrscht. (Studie ZHAW)
Windenergieanlagen sind zu 90% rezyklierbar. Mittlerweile gibt es auch viele Lösung zur Wiederverwertung der Rotblätter, welche lediglich 6% des Gesamtgewichts ausmachen.
Die Anlagen haben eine Lebensdauer von 25 Jahren. Sehr häufig werden die Masten oder zumindest das Fundament wieder verwendet und mit noch effizienteren Gondeln ausgestattet (Repowering).
Das Fundament hat einen Kreisförmigen Durchmesser von ca. 20 m und ist ca. 2.5m tief. Es liegt nicht in einer Grundwasserschutzzone und es besteht auch keine Gefahr für das Grundwasser. Das haben auch die kantonalen Behörden im Rahmen ihrer Vorprüfungen bestätigt.
Fledermäuse sind in der Dämmerung bei windstillen oder windarmen Verhältnissen unterwegs und fliegen hauptsächlich im Bereich unter dem tiefsten Punkt der Rotorblätter. Zu diesen Zeiten steht das Windrad still oder es dreht sehr langsam. Nichtsdestotrotz würde die Windenergieanlage über eine bestimmte Programmation verfügen, welche die Anlage bei starken Fledermausbewegungen abschalten würde.
Für die Anlage im Hardacker muss kein Wald gerodet werden.
Im Rahmen er Machbarkeit wurde die Situation mit einem in Muttenz wohnhaften Experten sowie mit Daten der Vogelwarte Sempach erhoben. Die Resultate und Massnahmen sind im Bericht von Nateco «Abklärung Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und Lebensräume / Flora / Fauna» ausführlich aufgelistet. Grob zusammengefasst stuft der Bericht das Konliktpotenzial auf einer Skala von «klein – vorhanden – gross – sehr gross» am Standort Hardacker als «vorhanden» ein. Positiv würdigt der Bericht, dass die Anlage nicht im Wald sondern im Gewerbegebiet platziert ist.
Ja, der Robinson Spielplatz, das Pfadihaus und die Tennisplätze können ohne Einschränkung weiterbetrieben werden.